Rechtsprechung
VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; Inanspruchnahmemöglichkeit; Hinterliegergrundstück (nicht gefangen); Eigentümeridentität; einheitliche Nutzung; grenzüberschreitende Bebauung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhebung von Ausbaubeiträgen für Anliegergrundstücke zur Erneuerung und Verbesserung einer Straße durch die Gemeinde
- rewis.io
Straßenausbaubeitrag, Sondervorteil, Inanspruchnahmemöglichkeit, Hinterliegergrundstück, Eigentümeridentität, Nutzung, grenzüberschreitende Bebauung, Berufungszulassungsantrag, Zulassungsgrund, Aufwandsverteilung, Buchgrundstücksbegriff
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhebung von Ausbaubeiträgen für Anliegergrundstücke zur Erneuerung und Verbesserung einer Straße durch die Gemeinde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- weka.de (Kurzinformation)
Veranlagung von Hinterliegergrundstücken
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 24.07.2014 - W 3 K 13.307
- VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.132
Straßenausbaubeitragspflicht für Hinterliegergrundstück
Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
Denn eine einheitliche Nutzung ist ebenso wie eine Eigentümeridentität als solche neutral und lässt für sich betrachtet nicht den Schluss zu, die abzurechnende Straße werde von einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück aus über das Anliegergrundstück in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen (…BayVGH, B.v. 24.3.2014 - 6 ZB 13.2465 - juris Rn. 11;… B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 20; U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - BayVBl 2013, 211 Rn. 40 m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 4 L 181/09
Erschließung eines Hinterliegergrundstücks
Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
Das gilt auch dann, wenn ihr Eigentümer sie wirtschaftlich einheitlich nutzt, sei es als Hausgrundstück und Garten, sei es als Gewerbeflächen mit grenzüberschreitender Bebauung (ebenso OVG Magdeburg, U.v. 24.11.2010 - 4 L 181/09 - juris Rn. 30). - VGH Bayern, 20.04.2012 - 6 ZB 09.1855
Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; Abschnittsbildung; einzelne Anlage …
Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
Es bestehen keine Gründe dafür, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aus Billigkeit gemäß § 162 Abs. 3 VwGO der Klägerin aufzuerlegen; dass die Beigeladene einen eigenen Sachantrag gestellt hat, reicht mit Blick auf die Besonderheiten des Berufungszulassungsverfahrens für eine solche Billigkeitsentscheidung nicht aus (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 6 ZB 09.1855 - juris Rn. 18; B.v. 1.8.2011 - 2 C 11.1470 - juris m.w.N.). - VGH Bayern, 10.12.2012 - 6 CS 12.2095
Straßenausbaubeitrag; Ortsdurchfahrt ; Gehweg mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei" …
Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
Denn eine einheitliche Nutzung ist ebenso wie eine Eigentümeridentität als solche neutral und lässt für sich betrachtet nicht den Schluss zu, die abzurechnende Straße werde von einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück aus über das Anliegergrundstück in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen (…BayVGH, B.v. 24.3.2014 - 6 ZB 13.2465 - juris Rn. 11; B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 20;… U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - BayVBl 2013, 211 Rn. 40 m.w.N.). - VGH Bayern, 05.02.2013 - 6 CS 12.2360
Straßenausbaubeitragsrecht; Buchgrundstück; Begrenzung des Sondervorteils auf …
Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
Im Straßenausbaubeitragsrecht ist - ebenso wie im Erschließungsbeitragsrecht - grundsätzlich vom bürgerlich-rechtlichen Begriff des Grundstücks im Sinn des Grundbuchrechts auszugehen (ständige Rechtsprechung; vgl. BayVGH, 5.2.2013 - 6 CS 12.2360 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 24.03.2014 - 6 ZB 13.2465
Straßenausbaubeitragsrecht; Anzeige bei Rechtsanwaltskammer; Besorgnis der …
Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
Denn eine einheitliche Nutzung ist ebenso wie eine Eigentümeridentität als solche neutral und lässt für sich betrachtet nicht den Schluss zu, die abzurechnende Straße werde von einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück aus über das Anliegergrundstück in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen (BayVGH, B.v. 24.3.2014 - 6 ZB 13.2465 - juris Rn. 11;… B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 20;… U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - BayVBl 2013, 211 Rn. 40 m.w.N.). - VG Würzburg, 24.07.2014 - W 3 K 13.307
Straßenausbaubeitrag; grundbuchrechtlicher Grundstücksbegriff; wirtschaftliche …
Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 24. Juli 2014 - W 3 K 13.307 - wird abgelehnt. - VGH Bayern, 01.08.2011 - 2 C 11.1470
Gegenvorstellung; Kosten des Beigeladenen im Berufungszulassungsverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
Es bestehen keine Gründe dafür, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aus Billigkeit gemäß § 162 Abs. 3 VwGO der Klägerin aufzuerlegen; dass die Beigeladene einen eigenen Sachantrag gestellt hat, reicht mit Blick auf die Besonderheiten des Berufungszulassungsverfahrens für eine solche Billigkeitsentscheidung nicht aus (…vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 6 ZB 09.1855 - juris Rn. 18; B.v. 1.8.2011 - 2 C 11.1470 - juris m.w.N.).
- VGH Bayern, 03.07.2017 - 6 ZB 16.2272
Erfolglose Klage auf Aufhebung eines Straßenausbaubeitragsbescheids - Nicht …
Im Straßenausbaubeitragsrecht ist allerdings - ebenso wie im Erschließungsbeitragsrecht - grundsätzlich vom bürgerlich-rechtlichen Begriff des Grundstücks im Sinn des Grundbuchrechts auszugehen (ständige Rechtsprechung; z.B. BayVGH" B.v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 6 m.w.N.).Denn eine einheitliche Nutzung ist auch bei grenzüberschreitender Bebauung ebenso wie eine Eigentümeridentität als solche neutral und lässt für sich betrachtet nicht den Schluss zu" die abzurechnende Straße werde von einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück aus über das Anliegergrundstück in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen (vgl. BayVGH" B.v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 8 m.w.N.).
- VG München, 08.12.2015 - M 2 K 15.1651
Heranziehung zum Straßenausbau größtenteils rechtmäßig
Dabei handelt es sich grundsätzlich um solche Grundstücke, die nur über ein in fremdem Eigentum stehendes Anliegergrundstück an die ausgebaute Straße angebunden sind und sonst über keine andere Anbindung an das öffentliche Wegenetz verfügen (BayVGH, B. v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 8;… U. v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - juris Rn. 31 ff.).Eine einheitliche Nutzung ist ebenso wie eine Eigentümeridentität als solche neutral und lässt für sich betrachtet nicht den Schluss zu, die abzurechnende Straße werde von einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück aus über das oder die Anliegergrundstücke in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen (BayVGH, B. v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 8;… U. v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - juris Rn. 44).
- VGH Bayern, 18.05.2016 - 6 ZB 15.2785
Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag
181 und 182 aufgrund ihrer Größe selbstständig nutzbar sind (vgl. BayVGH, B. v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 6).
- VGH Bayern, 13.06.2016 - 6 ZB 14.2404
Erschließungsbeitrag für neue selbständige Erschließungsanlage (Anbaustraße)
Entscheidend ist indes im vorliegenden Fall nicht die Nutzung dieses Bereichs, sondern der Grundsatz, dass im Straßenausbaubeitragsrecht - wie im Erschließungsbeitragsrecht - grundsätzlich vom bürgerlichrechtlichen Begriff des Grundstücks im Sinn des Grundbuchrechts auszugehen ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 6). - VG Bayreuth, 20.01.2016 - B 4 K 14.588
Erschließungsbeitragsbescheid
Die unmittelbar an der ... Straße anliegenden Grundstücke Fl.-Nrn. ... und ... sind nach dem "wirtschaftlichen Grundstücksbegriff" erschließungsbeitragsrechtlich als ein einziges Grundstück zu behandeln, da das kleinere Grundstück Fl.-Nr. ... planungsrechtlich nicht selbständig bebaubar ist und mit der angrenzenden Fl.-Nr. ..., auf der sich das Betriebsgebäude befindet, eine wirtschaftliche Einheit bildet (BayVGH, B. v. 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045, juris Rn. 6).Denn eine einheitliche Nutzung ist ebenso wie eine Eigentümeridentität als solche neutral und lässt für sich betrachtet nicht den Schluss zu, die abzurechnende Straße werde von einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück aus über das Anliegergrundstück in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen (BayVGH, B. v. 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045, juris Rn. 8 m.w.N.).
- VGH Bayern, 13.07.2015 - 6 ZB 15.585
Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; nicht gefangenes …
Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass ein sog. nicht gefangenes Hinterliegergrundstück, wie das des Klägers, nur dann straßenausbaubeitrags- und damit zugleich vorauszahlungspflichtig ist, wenn Anhaltspunkte den Schluss erlauben, die abzurechnende Straße werde über das Anliegergrundstück vom Hinterliegergrundstück aus ungeachtet dessen direkter Anbindung an seine "eigene" Straße in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen werden (…BayVGH, U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - BayVBl 2013, 211 Rn. 40 ff.; B.v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 8 f.). - VGH Bayern, 13.06.2016 - 6 ZB 14.2405
Erschließungsbeitrag für neue selbständige Erschließungsanlage (Anbaustraße)
Entscheidend ist indes im vorliegenden Fall nicht die Nutzung dieses Bereichs, sondern der Grundsatz, dass im Straßenausbaubeitragsrecht - wie im Erschließungsbeitragsrecht - grundsätzlich vom bürgerlichrechtlichen Begriff des Grundstücks im Sinn des Grundbuchrechts auszugehen ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577
Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag
Denn eine einheitliche Nutzung ist ebenso wie eine Eigentümeridentität als solche neutral und lässt für sich betrachtet nicht den Schluss zu, die abzurechnende Straße werde von einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück aus über das Anliegergrundstück in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen (BayVGH, B.v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 8 m.w.N.). - VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 3 K 16.00260
Rechtmäßigkeit der Festsetzung des Straßenausbaubeitrags
- 6 ZB 14.2045). - VG München, 12.05.2015 - M 2 K 14.5603
Rechtswidriger Straßenbaubeitrag wegn unzutreffender Bestimmung des …
Ohnehin hat der Bevollmächtigte der Klägerin diesen Punkt in der mündlichen Verhandlung als geklärt bezeichnet und spricht aus Sicht des Gerichts bislang auch kein Anhaltspunkt für deren Heranziehung nach den Grundsätzen für nicht gefangene Hinterliegergrundstücke (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 8). - VG Ansbach, 23.04.2015 - AN 3 K 14.01652
Abgewiesene Klage in verwaltungsrechtlicher Streitigkeit