Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4799
VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045 (https://dejure.org/2015,4799)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045 (https://dejure.org/2015,4799)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 6 ZB 14.2045 (https://dejure.org/2015,4799)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,4799) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; Inanspruchnahmemöglichkeit; Hinterliegergrundstück (nicht gefangen); Eigentümeridentität; einheitliche Nutzung; grenzüberschreitende Bebauung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Ausbaubeiträgen für Anliegergrundstücke zur Erneuerung und Verbesserung einer Straße durch die Gemeinde

  • rewis.io

    Straßenausbaubeitrag, Sondervorteil, Inanspruchnahmemöglichkeit, Hinterliegergrundstück, Eigentümeridentität, Nutzung, grenzüberschreitende Bebauung, Berufungszulassungsantrag, Zulassungsgrund, Aufwandsverteilung, Buchgrundstücksbegriff

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung von Ausbaubeiträgen für Anliegergrundstücke zur Erneuerung und Verbesserung einer Straße durch die Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • weka.de (Kurzinformation)

    Veranlagung von Hinterliegergrundstücken

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.132

    Straßenausbaubeitragspflicht für Hinterliegergrundstück

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
    Denn eine einheitliche Nutzung ist ebenso wie eine Eigentümeridentität als solche neutral und lässt für sich betrachtet nicht den Schluss zu, die abzurechnende Straße werde von einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück aus über das Anliegergrundstück in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen (BayVGH, B.v. 24.3.2014 - 6 ZB 13.2465 - juris Rn. 11; B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 20; U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - BayVBl 2013, 211 Rn. 40 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 4 L 181/09

    Erschließung eines Hinterliegergrundstücks

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
    Das gilt auch dann, wenn ihr Eigentümer sie wirtschaftlich einheitlich nutzt, sei es als Hausgrundstück und Garten, sei es als Gewerbeflächen mit grenzüberschreitender Bebauung (ebenso OVG Magdeburg, U.v. 24.11.2010 - 4 L 181/09 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 20.04.2012 - 6 ZB 09.1855

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; Abschnittsbildung; einzelne Anlage

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
    Es bestehen keine Gründe dafür, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aus Billigkeit gemäß § 162 Abs. 3 VwGO der Klägerin aufzuerlegen; dass die Beigeladene einen eigenen Sachantrag gestellt hat, reicht mit Blick auf die Besonderheiten des Berufungszulassungsverfahrens für eine solche Billigkeitsentscheidung nicht aus (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 6 ZB 09.1855 - juris Rn. 18; B.v. 1.8.2011 - 2 C 11.1470 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.12.2012 - 6 CS 12.2095

    Straßenausbaubeitrag; Ortsdurchfahrt ; Gehweg mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei"

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
    Denn eine einheitliche Nutzung ist ebenso wie eine Eigentümeridentität als solche neutral und lässt für sich betrachtet nicht den Schluss zu, die abzurechnende Straße werde von einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück aus über das Anliegergrundstück in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen (BayVGH, B.v. 24.3.2014 - 6 ZB 13.2465 - juris Rn. 11; B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 20; U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - BayVBl 2013, 211 Rn. 40 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.02.2013 - 6 CS 12.2360

    Straßenausbaubeitragsrecht; Buchgrundstück; Begrenzung des Sondervorteils auf

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
    Im Straßenausbaubeitragsrecht ist - ebenso wie im Erschließungsbeitragsrecht - grundsätzlich vom bürgerlich-rechtlichen Begriff des Grundstücks im Sinn des Grundbuchrechts auszugehen (ständige Rechtsprechung; vgl. BayVGH, 5.2.2013 - 6 CS 12.2360 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 24.03.2014 - 6 ZB 13.2465

    Straßenausbaubeitragsrecht; Anzeige bei Rechtsanwaltskammer; Besorgnis der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
    Denn eine einheitliche Nutzung ist ebenso wie eine Eigentümeridentität als solche neutral und lässt für sich betrachtet nicht den Schluss zu, die abzurechnende Straße werde von einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück aus über das Anliegergrundstück in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen (BayVGH, B.v. 24.3.2014 - 6 ZB 13.2465 - juris Rn. 11; B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 20; U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - BayVBl 2013, 211 Rn. 40 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 24.07.2014 - W 3 K 13.307

    Straßenausbaubeitrag; grundbuchrechtlicher Grundstücksbegriff; wirtschaftliche

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 24. Juli 2014 - W 3 K 13.307 - wird abgelehnt.
  • VGH Bayern, 01.08.2011 - 2 C 11.1470

    Gegenvorstellung; Kosten des Beigeladenen im Berufungszulassungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
    Es bestehen keine Gründe dafür, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aus Billigkeit gemäß § 162 Abs. 3 VwGO der Klägerin aufzuerlegen; dass die Beigeladene einen eigenen Sachantrag gestellt hat, reicht mit Blick auf die Besonderheiten des Berufungszulassungsverfahrens für eine solche Billigkeitsentscheidung nicht aus (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 6 ZB 09.1855 - juris Rn. 18; B.v. 1.8.2011 - 2 C 11.1470 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.07.2017 - 6 ZB 16.2272

    Erfolglose Klage auf Aufhebung eines Straßenausbaubeitragsbescheids - Nicht

    Im Straßenausbaubeitragsrecht ist allerdings - ebenso wie im Erschließungsbeitragsrecht - grundsätzlich vom bürgerlich-rechtlichen Begriff des Grundstücks im Sinn des Grundbuchrechts auszugehen (ständige Rechtsprechung; z.B. BayVGH" B.v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Denn eine einheitliche Nutzung ist auch bei grenzüberschreitender Bebauung ebenso wie eine Eigentümeridentität als solche neutral und lässt für sich betrachtet nicht den Schluss zu" die abzurechnende Straße werde von einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück aus über das Anliegergrundstück in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen (vgl. BayVGH" B.v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • VG München, 08.12.2015 - M 2 K 15.1651

    Heranziehung zum Straßenausbau größtenteils rechtmäßig

    Dabei handelt es sich grundsätzlich um solche Grundstücke, die nur über ein in fremdem Eigentum stehendes Anliegergrundstück an die ausgebaute Straße angebunden sind und sonst über keine andere Anbindung an das öffentliche Wegenetz verfügen (BayVGH, B. v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 8; U. v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - juris Rn. 31 ff.).

    Eine einheitliche Nutzung ist ebenso wie eine Eigentümeridentität als solche neutral und lässt für sich betrachtet nicht den Schluss zu, die abzurechnende Straße werde von einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück aus über das oder die Anliegergrundstücke in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen (BayVGH, B. v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 8; U. v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - juris Rn. 44).

  • VGH Bayern, 18.05.2016 - 6 ZB 15.2785

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

    181 und 182 aufgrund ihrer Größe selbstständig nutzbar sind (vgl. BayVGH, B. v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 6 ZB 14.2404

    Erschließungsbeitrag für neue selbständige Erschließungsanlage (Anbaustraße)

    Entscheidend ist indes im vorliegenden Fall nicht die Nutzung dieses Bereichs, sondern der Grundsatz, dass im Straßenausbaubeitragsrecht - wie im Erschließungsbeitragsrecht - grundsätzlich vom bürgerlichrechtlichen Begriff des Grundstücks im Sinn des Grundbuchrechts auszugehen ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 6).
  • VG Bayreuth, 20.01.2016 - B 4 K 14.588

    Erschließungsbeitragsbescheid

    Die unmittelbar an der ... Straße anliegenden Grundstücke Fl.-Nrn. ... und ... sind nach dem "wirtschaftlichen Grundstücksbegriff" erschließungsbeitragsrechtlich als ein einziges Grundstück zu behandeln, da das kleinere Grundstück Fl.-Nr. ... planungsrechtlich nicht selbständig bebaubar ist und mit der angrenzenden Fl.-Nr. ..., auf der sich das Betriebsgebäude befindet, eine wirtschaftliche Einheit bildet (BayVGH, B. v. 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045, juris Rn. 6).

    Denn eine einheitliche Nutzung ist ebenso wie eine Eigentümeridentität als solche neutral und lässt für sich betrachtet nicht den Schluss zu, die abzurechnende Straße werde von einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück aus über das Anliegergrundstück in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen (BayVGH, B. v. 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045, juris Rn. 8 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 13.07.2015 - 6 ZB 15.585

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; nicht gefangenes

    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass ein sog. nicht gefangenes Hinterliegergrundstück, wie das des Klägers, nur dann straßenausbaubeitrags- und damit zugleich vorauszahlungspflichtig ist, wenn Anhaltspunkte den Schluss erlauben, die abzurechnende Straße werde über das Anliegergrundstück vom Hinterliegergrundstück aus ungeachtet dessen direkter Anbindung an seine "eigene" Straße in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen werden (BayVGH, U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - BayVBl 2013, 211 Rn. 40 ff.; B.v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 8 f.).
  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 6 ZB 14.2405

    Erschließungsbeitrag für neue selbständige Erschließungsanlage (Anbaustraße)

    Entscheidend ist indes im vorliegenden Fall nicht die Nutzung dieses Bereichs, sondern der Grundsatz, dass im Straßenausbaubeitragsrecht - wie im Erschließungsbeitragsrecht - grundsätzlich vom bürgerlichrechtlichen Begriff des Grundstücks im Sinn des Grundbuchrechts auszugehen ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

    Denn eine einheitliche Nutzung ist ebenso wie eine Eigentümeridentität als solche neutral und lässt für sich betrachtet nicht den Schluss zu, die abzurechnende Straße werde von einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück aus über das Anliegergrundstück in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen (BayVGH, B.v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 3 K 16.00260

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung des Straßenausbaubeitrags

    - 6 ZB 14.2045).
  • VG München, 12.05.2015 - M 2 K 14.5603

    Rechtswidriger Straßenbaubeitrag wegn unzutreffender Bestimmung des

    Ohnehin hat der Bevollmächtigte der Klägerin diesen Punkt in der mündlichen Verhandlung als geklärt bezeichnet und spricht aus Sicht des Gerichts bislang auch kein Anhaltspunkt für deren Heranziehung nach den Grundsätzen für nicht gefangene Hinterliegergrundstücke (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 8).
  • VG Ansbach, 23.04.2015 - AN 3 K 14.01652

    Abgewiesene Klage in verwaltungsrechtlicher Streitigkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht